Psychoanalytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie


Aktuelles

 

Die ambulante psychotherapeutische Versorgung

 

Die Begrenzungen von Online-Videobehandlungen wurde am 16. März von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen aufgehoben. Danach sind Online-Behandlungen per Video nicht mehr auf 20 Prozent der Patient*innen und Leistungen limitiert. Die neue Regelung gilt vorläufig ab dem 1. April 2020.

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen - Anhalt hat während der Corona - Krise für telefonische und Videosprechstunden die Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen uneingeschränkt genehmigt.

Patienten der privaten Krankenversicherungen müssten sich leider über die mögliche (anteilige) Übernahme der Kosten einer Psychotherapiebehandlung telefonisch oder in Videosprechstunde bei ihren Versicherungsträgern zur Sicherheit persönlich erkundigen.

Aus Datenschutzgründen wird von Ihnen eine unterschriebene Einverständniserklärung benötigt.

Selbstverständlich können Sie weiterhin auch zu mir in die Praxis kommen, solange es die aktuellen Umstände ermöglichen.

Das Land Sachsen-Anhalt hat mit seinem Erlass vom 24. März 2020 die eindeutigste und der Stellung der Psychotherapeuten im Versorgungssystem angemessenste Regelung getroffen:

§ 18 Absatz 3 Punkt 5.

„Die Inanspruchnahme medizinischer, zahnmedizinischer, psychotherapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blut- und Blutplasmaspenden) sowie Besuche bei Angehörigen der Gesundheitsfachberufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Physiotherapeuten),